Die Organisation der Praktika werden durch das Kultusministerium in der Bekanntmachung zur Organisation der Praktika für das Lehramt für Sonderpädagogik und für das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I bestimmt. Der Lehrstuhl bietet eine fachliche Begleitung für die studienbegleitenden Praktika. Die weiteren Praktika werden von Praktikumsamt und anderen Lehrstühlen begleitet. Unsere grundsätzlichen Überlegungen zum Praktikum haben wir im ZFH Gastkommentar verschriftlicht und im vom Lehrstuhl begleitenden studienbegleitenden Praktikum (Semester 5 und 6) umgesetzt:
Praktikumskonzept zum studienbegleitenden Praktikum im Schwerpunkt Lernen
Übersicht über die Praktika im Laufe des gesamten Studiums Sonderpädagogik Lehramt:
1. Betriebspraktikum (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1): Das Betriebspraktikum hat eine Dauer von 8 Wochen und ist in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb oder in einer Forschungseinrichtung der Universität (Lehrstuhl) abzuleisten. Das Betriebspraktikum soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln.
2. Orientierungspraktikum (§ 93 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2): Das Orientierungspraktikum hat einen Umfang von vier Wochen. Es soll vor Beginn des Studiums und muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Die Schulen für das Praktikum dürfen Sie sich selbst aussuchen.
3. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) wird von der Schulpädagogik und dem Praktikumsamt organisiert.
4. Sonderpädagogisches Blockpraktikum (§ 93 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4) : Das Praktikum wird vom Praktikumsamt nach Anmeldung zugewiesen. Das Praktikum dauert 4 Wochen und findet in einem Sonderpädagogischen Förderzentrum statt. Es wird empfohlen, dass sie erste didaktische Erfahrungen sammeln, die Schulakten und Gutachten anschauen, systematisch einzelne Kinder beobachten, einen Schulleistungstest selbstständig durchführen und auswerten und wenn möglich die inklusiven Angebote des SFZ kennenlernen.
5. Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum(§ 93 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5): Das Praktikum wird vom Praktikumsamt nach Anmeldung zugewiesen. Das Praktikum findet während dem Semester in einem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) statt. Nähere Informationen zu Anforderungen und den Modulprüfungen im Modul 5 und 6 erfahren Sie in den Begleitseminaren.
Begleitseminar Modul 5: 5.1
Begleitseminar Modul 6: 6.1
Im Modul 5 finden keine Unterrichtsbesuche statt. Im Modul 6 können Unterrichtsbesuche auf freiwilligem Wunsch in ausgewählten Seminaren beantragt werden. Unterrichtsbesuche sind kein Bestandteil der Modulprüfung.
Das Intensivpraktikum besteht für den Lehrstuhl aus den einzelnen Praktika. Zusätzlich zu den fachlichen Inhalten des Lehrstuhls gibt es im Intensivpraktikum weitere Anforderungen und Aufgaben vom Praktikumsamt. Für weitere Informationen sowie die Zuteilung zum Studienort
6. Zusätzlich studienbegleitendes Praktikum in der Grundschule (§ 36 Abs. 1 Nr. 1) bzw. an der Mittelschule (§ 38 Abs. 1 Nr. 3)
7. Praktikum im Zusammenhang mit dem Qualifizierungsstudium einer sonderpädagogischen Fachrichtung (§ 102 Abs. 1, 3): Das Praktikum dauert 2 Wochen und findet in einem Sonderpädagogischen Förderzentrum statt.
Weitere Informationen finden sie auf der Seite des Praktikumsamtes.